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ÖFFENTLICHE HAND

Wir verstehen Ihre Verwaltung!

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Unser Beratungsbereich öffentliche Hand ist gezielt auf die Betreuung von Kommunen, kommunalen Gesellschaften, Hochschulen und Landesbetrieben ausgerichtet. Daneben bieten wir Vereinen, Wasser- und Abwasserverbänden umfassende Unterstützungen an.

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​Eingeschränkte finanzielle Spielräume und angespannte Haushaltslagen bzw. unausgeglichene Haushalte dominieren derzeit die Gemeinden in Deutschland und Österreich. Ein Umdenken innerhalb der Gemeinden und die Einführung eines effizienten Steuerungssystems sind unumgänglich um neue Perspektiven für die Zukunft zu gestalten.

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Maßgeblichen Einfluss bei der Zukunftsgestaltung hat dabei die Einführung der doppelten Buchführung bei den Gemeinden.

ÖFFENTLICHE HAND

Steuerberatung öffentliche Hand

Die Steuergesetzgebung wird für Gemeinden und die öffentliche Hand allgemein zunehmend komplizierter. Ohne einen erfahrenen und kompetenten Berater an Ihrer Seite sind wesentliche Fragestellungen, die es zu berücksichtigen gilt, nicht mehr lösbar.

Steuerberatung ist weit mehr als nur das Anfertigen von Steuererklärungen.

Unsere Leistungen für die öffentliche Hand umfasst u.a.:

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  • Anfertigung von Steuererklärungen

  • Steuerberatung für BGA`s

  • Unterstützung beim Aufbau eines Tax-Compliance

  • Bertreuung von Vereinen und Non-Profit-Organisationen

  • Umsatzsteuerliche Beratung von Gemeinden

  • Begleitung steuerlicher Betriebsprüfungen

  • Betreuung in Einzelfragen auf allen Gebieten des Steuerrechts

KOMMUNEN

Alle unsere Leistungen bieten wir Ihnen auch digital an, sofern Sie das wünschen.

Das erspart Ihnen unnötige Papierordner, Belegsuchen und Zeit für Ablage. Lesen Sie mehr über unsere digitalen Angebote >

Kommunalberatung: VRV2015

Eingeschränkte finanzielle Spielräume und angespannte Haushaltslagen bzw. unausgeglichene Haushalte dominieren derzeit die Gemeinden in Österreich. Ein Umdenken innerhalb der Gemeinden und die Einführung eines effizienten Steuerungssystems sind unumgänglich um neue Perspektiven für die Zukunft zu gestalten. Maßgeblichen Einfluss bei der Zukunftsgestaltung hat dabei die Einführung der doppelten Buchführung in den Gemeinden.

 

Die Einführung eines neuen Haushalts- und Rechnungswesens beschäftigt die Gemeinden und stellt sie vor eine neue Herausforderung. Auf Grund der Bedeutung des neuen Steuerungssystems hat sich die ReweCon auf die Beratung und Unterstützung der Gemeinden bei der Umstellung auf das neue Haushaltsrecht (VRV 2015) spezialisiert und bietet Unterstützungsleistungen auf allen Ebenen der DOPPIK-Einführung an. Dabei ist unser Leistungsspektrum sowohl auf Städte als auch auf kleine Gemeinden ausgelegt. Mit über 250 erfolgreichen DOPPIK-Projekten in Deutschland schätzen unsere Mandanten im süddeutschen Raum (Baden-Württemberg, Hessen) und Österreich unsere kommunale Erfahrung sowie unseren partnerschaftlichen Beratungsansatz und beauftragen uns aus unterschiedlichen Gründen: sei es zur Abdeckung fehlender Personal- und Zeitkapazitäten oder um von unserem Know-How und unserer Projekterfahrung zu profitieren.

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Lesen Sie mehr zu unseren Beratungsleistungen zur VRV2015 Österreich.

VRV 2015 Österreich

Voranschlag und Rechnungsabschlussverordnung 2015 in Österreich

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Die Uhr tickt für den Umsetzungszeitpunkt der VRV 2015. Ab dem 1. Jänner 2020 ist das neue kommunale Haushaltsrecht zu realisieren. In der verbleibenden Zeit sind die umfangreichen Vorbereitungen dafür zu treffen – das Vermögen zu erfassen und zu bewerten, den ersten Voranschlag 2020 zu erstellen sowie die Eröffnungsbilanz im Laufe des Jahres 2020 vorzulegen. Viele Gemeinden haben weder die Zeit, noch das Personal, diese Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen.

 

Für unsere Unterstützungspakete haben wir diejenigen Aufgaben identifiziert, die aus unserer Erfahrung den Gemeinden die größten Schwierigkeiten bereiten. Gleichzeitig haben wir modulare Dienstleistungen entwickelt, die den Anforderungen der Kommunen entsprechen. 

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Unsere Leistungen in Zusammenhang mit dem VRV 2015 Österreich:

  • Kapazitätsanalyse Vermögensbewertung

  • Quick-Check Gemeindevermögen

  • Inventur des beweglichen Vermögens 

  • Erfassung und Bewertung des unbeweglichen Vermögens

  • Unterstützung bei der Aufstellung von Bilanzen:

  • Laufende Anlagenbuchhaltung für Gemeinden durch ReweCon (Outsourcing) 

  • Schulungen und Workshops für Verwaltungsangestellte und Politik im Rahmen der VRV2015

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